Haftungsausschluss & Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung von Daten und Services sowie KI-basierte Ankunftszeit-Prognosen (Binnenschifffahrt) – Open Data Dienst der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
Gilt für alle bereitgestellten Daten und Services einschließlich KI-basierter Prognosen.
1. Gegenstand & Rechtsgrundlage
Dieser Dienst wird von der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) – Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMV – unentgeltlich im Rahmen der Open-Data-Pflichten (vgl. § 12a EGovG, Open-Data-Gesetze der Länder, EU-Open-Data-RL 2019/1024) bereitgestellt.
Er stellt Infrastrukturdaten, Strömungsdaten, sonstige Daten und Services sowie auf KI-Modellen basierende+ Prognosen (z. B. Ankunftszeiten und Durchschnittsgeschwindigkeiten für Wasserfahrzeuge auf Binnenwasserstraßen) zur Verfügung.
Die BAW wirkt fachlich eng mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zusammen.
2. Haftung der BAW
Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle über diesen Dienst bereitgestellten Daten (Infrastrukturdaten, sonstige Daten, Services) sowie für mittels KI-Modell generierte Daten (Prognosen, Ankunftszeiten, Durchschnittsgeschwindigkeiten).
Als Bundesoberbehörde haftet die BAW nach den für hoheitliches Handeln geltenden Vorschriften:
- Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG): Für Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung amtlicher Pflichten gegenüber Dritten entstehen, haftet der Bund. Die Haftung setzt ein verschuldensabhängiges Fehlverhalten eines Amtsträgers voraus.
- Privatrechtliche Haftung: Soweit die BAW nicht-hoheitlich (privatrechtlich) handelt (z. B. Bereitstellung offener Daten als Service), gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsregeln (§§ 280 ff., 823 BGB). Auch hier haftet die BAW nicht für leichte Fahrlässigkeit bei Nebenpflichten, sondern nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten), insbesondere:
- funktionsfähige Bereitstellung der Schnittstelle,
- transparente Kennzeichnung als KI-Prognose,
- Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
- Uneingeschränkte Haftung besteht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. ProdHaftG, soweit anwendbar).
- Keine Haftung für entgangenen Gewinn, reine Folgeschäden, Datenverlust, Zeitverluste oder Fehlentscheidungen Dritter, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der BAW beruhen.
- Kein Anspruch auf Fortführung: Die unentgeltliche Bereitstellung erfolgt im Rahmen der Open-Data-Pflicht. Ein Rechtsanspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit, bestimmte Funktionalitäten oder Aktualisierungsintervalle besteht nicht. Die BAW kann den Dienst jederzeit ganz oder teilweise einstellen, ändern oder den Zugang beschränken.
3. Open Data / Nachnutzung
Die über diesen Dienst bereitgestellten Daten (Infrastrukturdaten, Services, KI-basierte Prognosen) unterliegen – soweit sie nicht urheberrechtlich geschützt sind – den Open-Data-Bedingungen der CC BY 4.0-Lizenz.
Bei Nachnutzung ist folgende Quellenangabe zu verwenden:
Datenquelle: Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), KI-basierte Prognose, Stand Juli 2026, Lizenz CC BY 4.0: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de
4. Datenschutz
Im Rahmen der Nutzung dieses Dienstes werden personenbezogene Daten verarbeitet (u. a. Name und E-Mail-Adresse bei Registrierung; MMSI, Schiffsname und ENI zur Eigentumsprüfung und Registrierung eines Schiffes; Reiseroute bei Prognose-Services; IP-Adresse und Zeitstempel zur Betriebssicherheit).
Verantwortliche Stelle ist die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Karlsruhe.
Details zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung der BAW .
5. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt Bundesrecht.
Für Streitigkeiten aus der privatrechtlichen Nutzung ist der Sitz der BAW (Karlsruhe) Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
Der Verwaltungsrechtsweg bleibt für hoheitliche Belange unberührt.
Teil B – Besondere Bestimmungen für KI-basierte Prognosen
6. KI-Einsatz & Datenbasis
Die KI-basierten Prognosen (z. B. Ankunftszeiten, Durchschnittsgeschwindigkeiten) werden automatisiert mittels statistischer Verfahren und maschinellen Lernens (KI/ML) auf Basis historischer und aktueller Positions- und Bewegungsdaten (AIS/Datenströme) erstellt, die der BAW im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben (Verkehrsüberwachung, Schifffahrtspolizei, RIS-Betrieb) vorliegen.
Es handelt sich um Schätzwerte und nicht um amtliche Messwerte oder verbindliche Verkehrsinformationen.
7. Bekannte Limitationen – bitte vor Nutzung beachten
- Nicht für alle Anwendungsfälle getestet: Die Modelle wurden nicht für jede Wasserstraße, jedes Fahrzeugprofil sowie jede Verkehrs- oder Witterungslage validiert.
- Verkehrsregeln nicht verifiziert: Für Services, die Navigationsdaten liefern oder als Assistenzsystem genutzt werden können, gilt: Die zugrunde liegenden Daten und die daraus abgeleiteten Modelle beinhalten keine validen Verkehrsregeln. Somit kann nicht gewährleistet werden, dass die Modelle geltende Geschwindigkeitsvorschriften (z. B. BinSchStrO, RheinschPV, lokale Polizeiverordnungen) oder andere Verkehrsregeln einhalten.
- Unvollständige Einflussfaktoren: Nicht berücksichtigt werden u. a. aktuelle Wasserstände und Strömungen, Schleusenwartezeiten, Brückenöffnungszeiten, Baustellen, Fahrwasserverengungen, Sichtverhältnisse (Nebel, Hochwasser), behördliche Anordnungen, Schiffsbegegnungen, individuelle Fahrweise, Fahrzeugbeladung, Tiefgang sowie technische Störungen.
- Keine Echtzeit-Verkehrslage: Dies ist kein RIS-Dienst im Sinne der Richtlinie 2005/44/EG und ersetzt keine amtlichen Verkehrsinformationen (z. B. WSV-Verkehrsmeldungen, Notices to Skippers, ELWIS oder PEGELONLINE).
8. Keine Gewähr – unverbindliche Orientierung
Die KI-basierten Angaben dienen ausschließlich Informations- und Orientierungszwecken.
Es wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck übernommen.
Prognostizierte Ankunftszeiten und Geschwindigkeiten sind nicht verbindlich und weichen in der Regel von der Realität ab.
9. Eigenverantwortung & sicherheitsrelevante Entscheidungen
Die KI-basierten Informationen dürfen nicht als alleinige Grundlage für sicherheitsrelevante Entscheidungen (Navigation, Manöver, Terminplanung mit Haftungsfolgen oder Ladungsdisposition) verwendet werden.
Schiffsführer und Disponenten bleiben verpflichtet, sich eigenverantwortlich über die aktuelle Lage zu informieren (amtliche Meldungen, Radar, Sicht, Funk, Wasserstände) und geltende Vorschriften (BinSchStrO, RheinschPV und lokale Verordnungen) einzuhalten.
